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| WEEE / ElektroG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 XIII. Entsorgung
 Der Lieferant übernimmt nach Nutzungsbeendigung die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Ware, die er als Hersteller für andere Nutzer als private Haushalte in Verkehr gebracht hat. Der Begriff Ware umfasst in diesem Zusammenhang ausschließlich die Produkte, die im ElektroG vom 23. März 2005 in Anhang I Ziffer 5: Beleuchtungskörper genannt sind.
 Ausgenommen von vorgenannter Regelung sind Gasentladungslampen. Ausschließlich für diese wird ab dem 24.03.2006 ein Entsorgungsbetrag vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Dieser Entsorgungsbetrag ist weder konditions- noch skontofähig und gilt nur für Deutschland.
 Für alle anderen Produkte gilt die Entsorgungsverpflichtung nicht.
 Der Lieferant schafft in diesem Zusammenhang eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe der Ware ausschließlich für alle anderen Nutzer als private Haushalte. Für den Transport zur Rückgabestelle ist der letzte Besitzer verantwortlich. Die Rückgabemöglichkeiten werden im Internet auf der homepage des Lieferanten: www.ceag.de genannt, beschrieben und stets aktualisiert. Diese Regelungen gelten ausschließlich für die Produkte, die der Lieferant innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht hat.


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