
| Die WEEE-Direktive in Europa
 Die europäische WEEE-Direktive verpflichtet alle Hersteller und Importeure ("Inverkehrbringer") elektrischer und elektronischer Produkte, diese zurückzunehmen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

 Die RoHS-Direktive in Europa
 Die RoHS-Direktive verbietet, bestimmte, neue Elektro- und Elektronikgeräten nach dem 30.06.2006 in den Verkehr zu bringen, die Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl(PBB), polybromiertes Dipehnylether und Cadmium enthalten.

 Das ElektroG in Deutschland
 Die Umsetzung der europäischen Direktiven (WEEE / RoHS) in deutsches Recht erfolgt durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Es formuliert die Umsetzungsanforderungen für Deutschland und unterscheidet dabei zwischen Altgeräten aus dem privaten Bereich und solchen aus gewerblicher Nutzung.
 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten fallen unter den Bereich der gewerblichen Nutzung (B2B).
 Jedoch nur Einzelbatterieleuchten, die ihre bestimmungsgemäße Funktion auch ohne Anschluss an ein übergeordnetes System erfüllen, sind Geräte gemäß §3 Abs. 1 ElektroG und fallen somit in den Anwendungsbereich des Gesetzes (ElektroG).
 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten für zentrale Notstromquellen sind Teil der technischen Gebäudeausrüstung, da sie Teil eines übergeordneten Systems sind, d. h. wenn sie zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktion an einer zentralen Notstromquelle und/oder an einer zentralen Steuer- und Überwachungseinrichtung angeschlossen werden müssen. Diese Leuchten sind vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen.


|
 WEEE-Registrierungsnummer
 WEEE-Registrierungsnummer: DE 16716946



| 
| 
|